Der Shop verfügt über eine Automatik.
Wenn Sie Ihren Wunschreifen über den Button „Einkaufen“ auswählen, zeigt der Shop automatisch auf der nächsten Seite die passenden Schläuche.
Die Auswahl unserer Servicepartner erfolgt im Shopbereich „Versandarten/Kasse“. Die Partner finden Sie vor der Eingabe Ihrer Daten und vor Abschluss der Bestellung.
Alle Montagemöglichkeiten in Ihrer Nähe ( Euromaster, Servicepartner und freie Montagestationen) finden Sie im Bereich der Produktanzeige, links.
Bitte im grünen Eingabefeld Ihre Postleitzahl eingeben.
Mit allen Lieferanten haben wir Tausch-, bzw. Rücknahmevereinbarungen und stellen somit sicher, dass die Lagerware aktueller Produktion entspricht.
Bei Rennertypen sind die Motorradreifen in der Regel (zu Saisonbeginn) wenige Monate alt. Jedoch gibt es Randgrössen, dort legen die Reifenhersteller ggf. nur alle 18 Monate eine neue Produktion auf. Wenn unser Lager feststellt, dass die bestellten Motorradreifen älter als ca. 36 Monate sind, informieren wir Sie vor Warenversand und bitten um Ihre Zustimmung.
Dies gilt nicht bei Auslaufmodellen die vom Hersteller nicht mehr produziert werden.
Hier versenden wir die noch am Lager verfügbaren Reifen, diese können auch älter als 24 Monate sein. Hier erfolgt keine zusätzliche Nachfrage.
Selbstverständlich. Der Shop richtet sich an Privatpersonen. Unsere Händler und Stammkunden besitzen einen gesonderten Zugang (Dealer-Area / myAccount).
Dazu müssen Sie einmal bei uns über den Onlineshop eingekauft haben. Nach Abschluss der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, sich als Stammkunde anzumelden und dann zukünftig, zu anderen Konditionen, bei uns einzukaufen.
Der Versand unserer Mails erfolgt zwar unverzüglich nach Verarbeitung, manche Mail-Provider/-Server können den Empfang aber um mehrere Minuten verzögern ("Greylisting" zur Reduzierung von SPAM).
Nachtrag zur Änderung der Unbedenklichkeitsbescheinigungen
24.01.2020
Nachtrag zur Änderung der Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Wie bereits hier und hier mitgeteilt gilt zukünftig eine Veränderung in Sachen Zulässigkeit abweichende Reifengröße oder Reifenbauart.
Diese Regelung basiert auf Mitteilung im Verkehrsblatt 15-2019 S. 530ff.
Aktuell verlangen diverse TÜV-Prüforgane bereits eine kostenpflichtige Eintragung der geändereten Reifengrößen / Bauart gemäß dieser genannten Mitteilung.
Dabei wird, "höchstwahrscheinlich unbewusst" eine klitzekleine Formalie übersehen:
Zitat Verkehrsblatt......bitte rot beachten...
"Die vorstehend beschriebene Vorgehensweise hinsichtlich der Beurteilung von Rad/-Reifenkombinationen an Krafträdern ist anzuwenden 1.bei Reifen die nach dem 31.12.2019 hergestellt werden, und 2. ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen. Als Herstellungsdatum gilt die Angabe (DOT Kennzeichnung der KW und des Jahres der Produktion) (sprich DOT xx20) auf dem Reifen.
Lassen Sie sich nicht in die Irre führen...wenn Sie Reifen mit DOT vor 2020 montiert haben, ist nichts einzutragen, keine Zusatzgebühren zu entrichten, nichts zu vermessen, zu bemängeln oder sonstwas, nur die Freigabe mitzuführen.