Für Fahrzeuge mit europäischer Homologation (EU-Betriebserlaubnis), ist es weiterhin möglich M+S gekennzeichnete Reifen zu verwenden.
Grobstollige Enduroreifen, deren Geschwindigkeitsbereich unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, können unter folgenden Voraussetzungen weiterhin verwendet werden:
1. das Fahrzeug besitzt eine europäischer Homologation (EU-Betriebserlaubnis)
2. die Reifen müssen M+S gekennzeichnet sein
3. die zulässige Geschwindigkeit der Reifen muss im Blickfeld des Fahrers angegeben werden
Die Grundlage hierfür ist nach Expertenmeinung:
· Richtlinie 97/24/EG Kapitel 1 Anhang III Punkt 1.4.2
· Rahmenrichtlinien 92/61/EWG, 2002/24/EG und VO (EU) Nr. 168/2013
· Rechtsakt VO (EU) Nr. 3/2014 Anhang XV Punkt 4.2.2
Betrieb von M+S Reifen auf Fahrzeugen mit nationaler (länderspezifischer) ABE (Typzulassung):
Für Fahrzeuge mit nationaler Homologation (ohne europäische Typzulassung, EU-Betriebserlaubnis beispielsweise Import-Fahrzeuge) sind seit 01.01.2018 keine M+S Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsbereich als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges zulässig.
Es gilt aber eine Übergangsregelung welche besagt, dass derartige M+S Reifen, sofern vor dem 31.12.2017 produziert (DOT XX17), noch bis zum 01.10.2024 verbaut werden dürfen.